Steuererklärung 2017

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Es enthält u.a. Änderungen in Bezug auf Termine, Belege und Nachweise . Bisher musste der Steuerzahler diese Unterlagen zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Nun wird aus der Belegvorlagepflicht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Dies bedeutet: Wer seine Steuererklärung abgibt, braucht keine Belege mehr beizufügen. Jedoch sind spätere Nachforderungen der Finanzämter möglich.
Angaben über die einzelnen Aufbewahrungsfristen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW.
Abgabetermine:
Der letzte Abgabetermin für die selbsterstellte Steuererklärung 2017 ist der 31. Mai 2018. Hat bei der Erstellung ein Steuerberater oder ein anerkannter Steuerhilfeverein mitgewirkt, endet die Abgabefrist am 31. Dezember 2018.
Ab der Steuererklärung 2018 verlängern sich die Abgabefristen um zwei Kalendermonate, also 31. Juli 2019 bzw. 29. Februar 2020.